Verantwortlich laut Telemediengesetz (§5):

s+k Verkaufsförderungsgesellschaft mbH
Maimoorweg 44
22179 Hamburg
fon 040 / 47 83 82
fax 040 / 47 94 73
email: info(at)skvkf.de


UID-NR: DE 167 893 634
IBAN: DE 21 200 700 240 3112182 00
SWIFT: DEUT DE DBHAM
St-Nr: 09/890/04700


Vertretungsberechtigter:
s+k Verkaufsförderungsgesellschaft mbH:
Dipl.-Kfm John Pöhlmann


Sitz Amtsgericht Hamburg HRB 56263


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Allgemeine Geschäftsbedingungen der s+k Verkaufsförderungsgesellschaft (s+k)


A. Geltungsbereich/Vertragsabschluss
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen s+k Verkaufsförderung und deren Auftraggeber. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn sie in schriftlicher Form ausdrücklich anerkannt werden.
Kostenkalkulationen von s+k sind stets freibleibend. Der Auftraggeber kann sich mündlich, telefonisch oder schriftlich mit dem Angebot einverstanden erklären. Die Annahme des Auftrages bedarf zu Ihrer Wirksamkeit stets der Auftragsbestätigung von s+k. Mit Zugang der Bestätigung und mangels Widerspruches des Auftraggebers wird der Auftrag der Dienstleistung für beide Seiten bindend.


B. Zahlung und Zahlungsverzug
Die Vergütung für die Dienstleistung wird gesondert schriftlich vereinbart. Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen ist der vereinbarte Preis für die von s+k zu erbringende Leistungen bis spätestens 4 Wochen vor Auftragserfüllung zu einem Drittel zu zahlen, ein weiteres Drittel 10 Tage vor Lieferung. Die Abschlussrechnung erfolgt nach Auftragserfüllung und wird mit Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt das Honorar für die von s + k erbrachten Dienstleistungen 15 % des durch s + k dem Auftraggeber vermittelten Umsatzes bzw. der dem Auftraggeber durch die Tätigkeit von s + k entstandenen Ersparnisse.

Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich s+k das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. Die Höhe dieses Anspruches wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe der vereinbarten Vergütung. Ferner ist s+k im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.


C. Änderungsvorbehalt
s+k ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen in zumutbarer Weise für Auftraggeber zu ändern (z.B. bei dem Ausfall von Künstlern, technischen Anlagen etc.) soweit dadurch der Wert der Leistungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers geändert wird. Auch in der Auftragsabwicklung und Gestaltung des Programms ist der Auftragnehmer frei, insbesondere wenn es dem Erfolg der Veranstaltung dient.


D. Rücktritt von s+k
Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung der Zahlungen (B), ist der Auftragnehmer in folgend Fällen zum Rücktritt berechtigt :


a) Ausfall von Künstlern, Dienstleistern oder Leistungen dritter Seite, ohne dass es in zumutbarer Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu schaffen.


b) Grundsätzlich hat der Auftraggeber im Falle eines berechtigten Rücktritts von s+k keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann nur im bei Fahrlässigkeit oder grobem Verschulden von s+k verlangt werden und beläuft sich maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars.


E. Rücktritt des Auftraggebers
Bis zum Tag der Auftragserfüllung (z. B. Veranstaltung) kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Dies bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. s+k ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern (Stornokosten). Diese gestaltet sich wie folgt:
- bei Rücktritt nach Vertragsabschluß: 30% der vereinbarten Vergütung
- bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Auftragserfüllung: 70% der vereinbarten Vergütung
- bei Rücktritt ab 7 Tage vor Auftragserfüllung: 100% der vereinbarten Vergütung


F. Promotionpersonal/Hostessen
Die zum Einsatz gebrachten selbständigen Personen sind von s+k auf Ihre Qualifikation geprüft und entsprechend den Auftragsanforderungen ausgewählt. Die Promoter werden dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der im Vertrag angegebenen Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. Sollte es während des Einsatzes nötig sein, andere als die im Vertrag vereinbarten Qualifikationen zu erbringen, so ist dies vorab mit s+k oder seinem Vertreter abzusprechen. Honoraränderungen sind im Laufe der Durchführung eines einzelnen Auftrages nur dann möglich, wenn sich die Qualifikationen ändern.


G. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen einer zweiwöchigen Frist nach Leistungserbringung bei s+k anzuzeigen, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ansprüche wegen mangelhafter Leistungserbringung stehen nur dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.



H. Haftung/Verjährung

a) s+k übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in den vorstehenden Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages oder außervertraglicher Haftung. Vom Haftungsausschluss nicht betroffen werden solche Fälle, in denen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird. s+k haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Promotern nur insoweit, ihn auch eine persönliche Haftung nach den vorstehenden Regelungen trifft. Die vorbezeichneten Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab der Leistungserbringung.


b) Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderung- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.


c) Eine Haftung des Auftragnehmers entfällt, wenn der Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Auftraggebers zurückzuführen ist.


d) Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen.


e) Dem Auftraggeber verbleibt das Recht auf Nachbesserung, die er während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel beim Auftragnehmer anzeigen muss. Für die Abhilfe steht s+k eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Auftraggeber diese Rüge schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche ausgeschlossen.


I. Konkurrenzschutz
Die von s+k zum Einsatz gebrachten Promoter/Hostessen/Künstler dürfen für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber nicht, auch nicht aushilfsweise, von diesem angestellt und/oder als freie Mitarbeiter/-innen direkt beauftragt werden. Für jeden Fall des Verstoßes wird eine Konventionalstrafe von EUR 3.000,- vereinbart.


J. Nutzungsrechte
s+k ist berechtigt, während des Einsatzes aufgenommen Bilder, Filmmaterialien etc. für eigene Werbezwecke und Präsentationen zu nutzen. Beinhaltet sind auch Markenprodukte des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die in Anbahnung der Geschäftsbeziehung ihm überlassenen Kalkulationen, Materialen, Präsentationen, Ideen etc. weiter zu nutzen. Alle diese Leistungen, Ideen und Konzepte sind geistiges Eigentum von s+k.


K. Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, Hamburg. Dieser Gerichtsstand gilt weiterhin als vereinbart, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sind einzelne Bestimmungen der vorgenannten Vereinbarungen oder der zugrunde liegenden Bestimmungen nichtig, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Datenschutz


s+k Verkaufsförderungsgesellschaft mbH, Maimoorweg 44, 22179 Hamburg, schützt Ihre personenbezogenen Daten und trifft angemessene Maßnahmen für deren Sicherheit. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter strenger Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).


Sonstige Datenverarbeitung


Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Wenn Sie die auf unserer Website zur Verfügung gestellten Formulare nutzen, um sich an einer Veranstaltung anzumelden, so speichern und verwenden wir die darin angegebenen Daten (Name, Post- oder E-Mail-Anschrift, etc.) zur Durchführung der von Ihnen angefragten Dienstleistung und für die weitere Korrespondenz mit Ihnen. Weitere Daten werden nur erhoben und verarbeitet, sofern zwischen Ihnen und s+k Verkaufsförderung ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll. Die zu diesem Zweck erhobenen Daten verwenden wir ausschließlich in dem Umfang wie dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.


Einwilligungsvorbehalt


Sofern wir personenbezogene Daten zu anderen als den oben genannten Zwecken erheben, verarbeiten oder übermitteln wollen, so werden wir zuvor Ihre ausdrückliche und freiwillige Einwilligung einholen. Die Nutzung unseres Angebotes wird nicht von der Erteilung Ihrer Einwilligung abhängig sein, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist. Eine einmal erteilte Einwilligung zur weitergehenden Nutzung Ihrer personenbezogener Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an s+k Verkaufsförderung, Maimoorweg 44, 22179 Hamburg oder per E-Mail an info@skvkf.de .


Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte


Wir verwenden Ihre persönlichen Daten ausschließlich für die eigenen, oben genannten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, soweit Sie nicht darin eingewilligt haben oder soweit dies nicht gesetzlich zur Durchführung der von Ihnen angefragten Dienstleistungen erlaubt ist. Wenn wir Dritte zur Unterstützung unserer Geschäftsabwicklung mit der Datenverarbeitung beauftragen, müssen sich diese verpflichten, sich nach unseren Datenschutzstandards zu richten und uns ein Recht einräumen, die Einhaltung dieser Standards und der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen. S+k Verkaufsförderung GmbH bleibt auch in diesem Fall für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften rechtlich verantwortlich („Auftragsdatenverarbeitung“). Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schaffen wir ausreichende Garantien zum Schutz der Daten.


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Ansprechpartner, Recht auf Auskunft und Korrektur


Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen zu unseren Datenschutzgrundsätzen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Ihnen steht auch jederzeit ein Auskunftsanspruch darüber zu, ob und welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben. Auf Ihren Wunsch kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden. Sie haben ein Recht auf Löschung/Sperrung unzulässiger oder Korrektur unrichtiger Daten. Auf Anfrage werden wir Ihnen auch hierzu jederzeit gerne Auskunft erteilen.


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